Barrierefreiheitserklärung
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://omc-group.de. Unser Ziel ist es, allen Besucherinnen und Besuchern einen möglichst einfachen und gleichberechtigten Zugang zu unseren Informationen, Dienstleistungen und Angeboten zu ermöglichen.
2. Stand der Barrierefreiheit
Diese Website ist teilweise barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unserer Inhalte zu verbessern und bestehende Barrieren schrittweise zu reduzieren. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der zugrunde liegenden europäischen Norm EN 301 549. Bei der technischen Umsetzung orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.2 auf Konformitätsstufe AA.
3. Noch bestehende Barrieren
Einige Inhalte unserer Website sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Dazu gehören insbesondere:
- Einige Bilder und Grafiken verfügen noch nicht über vollständige Alternativtexte.
- Teilweise können Kontrastverhältnisse und Schriftgrößen noch weiter optimiert werden.
- Eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z. B. Social Media oder Karten von Google Maps) können Barrieren enthalten, auf deren Gestaltung wir keinen direkten Einfluss haben.
- PDF-Dokumente sind teilweise noch nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
Wir bemühen uns, diese Barrieren im Rahmen zukünftiger Updates und Weiterentwicklungen unserer Website schrittweise zu reduzieren.
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 05. März 2026 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine eigene Prüfung mithilfe automatischer Testwerkzeuge (z. B. WAVE, axe DevTools und Lighthouse) sowie durch manuelle Stichproben. Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.
5. Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Hinweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit? Dann freuen wir uns über Ihre Nachricht:
E-Mail: info@omc-group.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.
6. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Hinweise zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Die Marktüberwachungsstellen der Bundesländer überwachen die Einhaltung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
7. Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 05. März 2026 aktualisiert.





